Neues Recht: Notfallmedikamtente erlaubt in Heilpraktikerpraxen PDF Drucken E-Mail
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Beigesteuert von Stefan Burghardt   
Friday, 02 October 2009
Speziell Heilpraktiker betreffend sind Änderungen der Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) durch den Sachverständigen-Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geplant.

Der aktuelle Entwurf sieht demnach vor, das Heilpraktiker zukünftig bestimmte Notfallmedikamente (speziell Dexamethason und Epinephrin) als rezeptfreie Medikation zur Erstversorgung anaphylaktischer Reaktionen in der Praxis vorhalten dürfen (max. drei Fertigspritzen oder Ampullen des Kortikosteroids mit je 40mg Wirkstoff, max. einem Autoinjektor bzw. Packung Epinephrin).

Der Heilpraktikern (rezeptfrei) zugängliche Wirkstoff Dimetinden (Antihistaminikum) zur Behandlung anaphylaktischer Reaktionen wurde seit der letzten Änderung der AMVV der Verschreibungspflicht unterstellt. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Externe Links:
BfArM - Ergebnisprotokoll der 63. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht vom 30. Juni 2009

Meldung auf: Internetportal der Deutschen Apotheker Zeitung

Quelle: Heilpraktiker-Online.com HP-Newsletter, Ausgabe: 4. Quartal 2009
Letztes Update ( Friday, 02 October 2009 )
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