| Erklärung zu der GebüH-Tabelle Seit 1985 gab es immer wieder Angleichungen und Ergänzungen der einzelnen Heilpraktikerverbände. Die verschiedenen Leistungsträger haben ihre Sätze nicht einheitlich angeglichen. D.h. es kann zu unterschiedlichem Erstattungsverhalten der Leistungsträger kommen. Aus diesem Grunde sollte die Rechnung oder Liquidation immer mit dem Zusatz: Gebührengrundlage GebüH85 erfolgen. |
| Bitte beachten Sie weiterhin: Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich
aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne des §18 EStG. Diese Leistungstabelle ist - wie auch die
zitierte Quelle - keine Veröffentlichung zur Erzielung eines einheitlichen
Honorarverhaltens. Sie soll vielmehr der Aufklärungs- und Informationspflicht des Heilpraktikers
gegenüber seinem Patienten dienen. Der Honorarrahmen stellen keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von Krankenversicherungsträgern übernommen werden. - Klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld ab. |
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