Die Leistungsspalten zeigen die grundsätzlichen Erstattungsbeiträge. Diese können jedoch durch eine Änderung oder Neuordnung der tariflichen Strukturen jederzeit von den derzeitigen Zuordnungen abweichen.
Spalte 1: PKV = Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag
Die überwiegende Mehrheit der privaten Krankenversicherungen erstattet.
Beispiele: Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Bayrische Beamten KV, Berlin-Kölnische, Central, Colonia, Debeka, DBV Winterthur, DKV, Deutscher Ring, Generali, Globale, Gothaer, Hallesche, Hanse-Merkur, HUK, INTER, LKH, LVM, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nova, SDK, Signal, Union, Universa, Viktoria.
Spalte 2: PKV = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. bis zum analogen Schwellenwert GOÄ)
Beispiele: Continentale, Vereinte, Savag.
Spalte 3: Beihilfe = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. jedoch bis zum analogen Schwellenwert GOÄ)
Spalte 4: Post Beamten-Krankenkasse = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. jedoch bis zum 1,9 fachen (persönl. Leistungen) bzw. 1,15-fachen (Labor- ) Satz der GOÄ)
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