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Die vorliegende Tabelle zeigt in den Leistungsspalten die grundsätzlichen und weitgehend üblichen Erstattungsbeträge der Leistungsträger. Diese können jedoch durch eine Änderung oder Neuordnung der tariflichen Strukturen jederzeit von den derzeitigen Zuordnungen abweichen.

Spalte 1: PKV = Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag
Die überwiegende Mehrheit der privaten Krankenversicherungen erstattet.
Beispiele: Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Bayrische Beamten KV, Berlin-Kölnische, Central, Colonia, Debeka, DBV Winterthur, DKV, Deutscher Ring, Generali, Globale, Gothaer, Hallesche, Hanse-Merkur, HUK, INTER, LKH, LVM, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nova, SDK, Signal, Union, Universa, Viktoria.

Spalte 2: PKV = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. bis zum analogen Schwellenwert GOÄ)

Beispiele: Continentale, Vereinte, Savag.

Spalte 3: Beihilfe = Neue Erstattungsbeträge* (*neu seit Okt. 2011)
(max. jedoch bis zum analogen Schwellenwert GOÄ)
Anmerkung:
Neue Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes (durch Vertreter der Heilpraktiker-verbände auf Einladung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) v. 23.9.2011, Berlin) -> gültig für Beamte des Bundes für Heilpraktiker-Behandlungen.
Es wurde damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.11.2009, 2 C 61.08, reagiert, nachdem dort die Begrenzung auf den Mindestwert des GebüH '85 (in der Euro-Fassung seit 1.1.2002) für rechtswidrig erklärt worden war.

Spalte 4: Post Beamten-Krankenkasse = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. jedoch bis zum 1,9 fachen (persönl. Leistungen) bzw. 1,15-fachen (Labor- ) Satz der GOÄ)

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Wer bezahlt was? - Euro GebüH - Erstattungstabelle Rubriken: PKV 1, PKV 2, Beihilfe, Post B


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