Die vorliegende Tabelle zeigt in den Leistungsspalten die grundsätzlichen und weitgehend üblichen Erstattungsbeträge der Leistungsträger. Diese können jedoch durch eine Änderung oder Neuordnung der tariflichen Strukturen jederzeit von den derzeitigen Zuordnungen abweichen.
Spalte 1: PKV = Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag
Die überwiegende Mehrheit der privaten Krankenversicherungen erstattet.
Beispiele: Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Bayrische Beamten KV, Berlin-Kölnische, Central, Colonia, Debeka, DBV Winterthur, DKV, Deutscher Ring, Generali, Globale, Gothaer, Hallesche, Hanse-Merkur, HUK, INTER, LKH, LVM, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nova, SDK, Signal, Union, Universa, Viktoria.
Spalte 2: PKV = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. bis zum analogen Schwellenwert GOÄ)
Beispiele: Continentale, Vereinte, Savag.
Spalte 3: Beihilfe = Erstattung bis zum oberen* (*neu seit 2010) unteren GebüH-Rahmen
(max. jedoch bis zum analogen Schwellenwert GOÄ)
Anmerkung: Es wurde damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.11.2009, 2 C 61.08, reagiert, nachdem dort die Begrenzung auf den Mindestwert des GebüH '85 (in der Euro-Fassung seit 1.1.2002) für rechtswidrig erklärt worden war.
Spalte 4: Post Beamten-Krankenkasse = Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen
(max. jedoch bis zum 1,9 fachen (persönl. Leistungen) bzw. 1,15-fachen (Labor- ) Satz der GOÄ)
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