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Diese Leistungstabelle ist - wie auch die zitierte Quelle - keine Veröffentlichung zur Erzielung eines einheitlichen Honorarverhaltens. Sie soll vielmehr der Aufklärungs- und Informationspflicht des Heilpraktikers gegenüber seinem Patienten dienen.

Der Heilpraktiker ist grundsätzlich verpflichtet, die Höhe seines Honorars, je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung, nach billigem Ermessen differenziert zu bestimmen. Soweit vom Quellenmaterial abweichende Zuordnungen erfolgen, sind sie durch fachliche und sachliche Erkenntnisse notwendig geworden.

Der Honorarrahmen stellen keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von Krankenversicherungsträgern übernommen werden. - Klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld ab.


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