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Akupunktur künftig Regelleistung der GKV Drucken
Beigesteuert von Stefan Burghardt   
Monday, 01 May 2006
Im Beschluss vom 18.4.06 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Körperakupunktur bei Rücken- und Kniebeschwerden (Schmerzen) als Regelleistung für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen.

Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Nr. 5, in dem der Gesetzgeber den gesundheitspolitischen Rahmen vorgibt, konkretisierte das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, wie die ambulante oder stationäre - von Vertragsärzten durchzuführende - medizinische Akupunkturbehandlung ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich im Rahmen des Leistungskataloges der GKV auszusehen hat.

Externe Links zu:
WebSite des Gemeinsamen Bundesausschusses
Beschluss des Gremiums zur Akupunktur
Pressemitteilung des Gremiums - Kassenleistung bei Rücken- u. Knieschmerzen

Quelle: Heilpraktiker-Online.com Newsletter, Ausgabe 05/2006
Letztes Update ( Wednesday, 14 April 2010 )
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