Erneut angepasste Beihilfe - Erstattungsbeträge in Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker |
Beigesteuert von Stefan Burghardt | |
Friday, 23 August 2013 | |
Update 08/2013: Erneut neue Beihilfe - Erstattungsbeträge (gültig seit 1.9.2013) Für Beamte des Bundes wurden durch jüngste Vereinbarungen der Heilpraktiker-Verbände mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) Ende Juli 2013 erneut eine neue Erstattungsliste für Heilpraktikerleistungen erarbeitet. Externer Link: Beihilfe - Erstattungliste (PDF) Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) Interner Link: Vollständiges Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker Anzeige: Die aktuelle Heilpraktiker Software Patients Vita für Windows und Mac OS X jetzt kostenlos testen, inkl. der neuen GebüH mit den angepaßten Beihilfe-Erstattungsbeträgen. Mehr Details zur Software. Jetzt DEMO-Version Patients Vita runterladen und ausprobieren (Entwickelt von Heilpraktikern für HPs): Patients Vita für Windows 10 / 8.x / 7, 14 MB Patients Vita für Mac OS X, ab 10.6, Intel-Mac, 26 MB [Artikel aus 4.Quartal 2011] Das Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes hat (erneut !) auf seiner WebSite die nunmehr beihilfefähigen Höchstbeträge der Aufwendungen für Heilpraktiker veröffentlicht. Die neuen Änderungen (gültig zum 1.10.2011) der Beihilfevorschrift des Bundes sind das Ergebnis des jüngsten Treffens von Vertretern der Heilpraktiker-Verbände auf Einladung des Bundesministerium des Inneren (BMI) vom 23.9.2011 in Berlin. Hierbei sind nahezu alle bisherigen Beihilfe-GebüH-Positionen (leicht bis schmerzhaft) nach unten abgeändert worden - nach dem Motto: "Lieber Abstriche als kompletter Wegfall !" Hintergrund seien im letzten Jahr deutlich gestiegene Erstattungskosten des Bundes für Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Unverändert bleibt nach wie vor das überhaupt länderspezifische Ermessen, Zuschüsse für Heilpraktikerbehandlungen ihren Beamten zu gewähren oder nicht. Es wurde damit (erneut!) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.11.2009, 2 C 61.08, reagiert, nachdem dort die Begrenzung auf den Mindestwert des GebüH '85 (in der Euro-Fassung seit 1.1.2002) für rechtswidrig erklärt worden war. Einzelheiten zum vorbenannten Urteil, siehe auch unseren Beitrag: Neues, angepaßtes Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Sicht? Interner Link: Vollständiges Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker Externer Link: PDF- (378KB) Beihilfe Höchstsätze im GebüH - Quelle: dienstleistungszentrum.de PDF Presseerklärung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) Landesverband Baden-Würtemberg e.V. Quelle: Heilpraktiker-Online.com (R) Newsletter, Ausgabe: 4. Quartal 2011 |
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Letztes Update ( Sunday, 19 October 2014 ) |
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