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Impressumspflicht neu geregelt Drucken
Beigesteuert von Stefan Burghardt   
Monday, 02 June 2008
Seit dem 1. März 2007 gilt das neue Telemediengesetz (TMG). Es ersetzt in angepasster Form das bis dahin gültige Teledienstegesetz (TDG).
Ebenso treten damit das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) außer Kraft.

Für alle Webseitenbetreiber sind die Änderungen / Neuerungen von hinreichend maßgeblichem Interesse, als dass u.a. ein nicht gesetzeskonformes Impressum zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann.

Der Jurist Dr. Stephan Ott faßt in einem Artikel der Zeitschrift Telepolis des Heise Verlages die neuen Regelungen und wichtigsten Punkte allgemeinverständlich auch für Nicht-Experten zusammen.

Externer Link: Artikel von Telepolis, Heise-Verlag
Externer Link: Neue Impressumspflichten, von Dr. Stephan Ott

Auf der WebSite der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr wird mit 13 Fragen und Antworten auf das neue Telemediengesetz eingegangen.

Externer Link: 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz, Kanzlei Dr. Bahr

Quelle: Heilpraktiker-Online.com Newsletter, Ausgabe: 06/2008
Letztes Update ( Tuesday, 03 June 2008 )
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