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Patientenrechte als Gesetz ab 2013 Drucken
Beigesteuert von Stefan Burghardt   
Monday, 23 April 2012
Update 1.3.2013
Patientenrechtegesetz ist in Kraft getreten am 26.2.2013
Welche Rechte Patienten bei Arzt- und Klinikbesuchen haben, ist den wenigsten wirklich bekannt. Welche Rolle sie als selbstbewußte Beitragszahler und kritische Verbraucher, und welche Position sie gegenüber den Leistungserbringern und Krankenkassen innehaben, beabsichtigt die derzeitige Bundregierung mit Hilfe des so genannten Patientenrechtegesetzes zu konkretisieren.

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Über die geplanten Neuregelungen informiert die WebSite des Bundesministerium für Gesundheit. Dort liegt auch der aktuelle Referentenentwurt zum Patientenrechtegesetz in der Endfassung vor.

Für die Kollegenschaft der Heilpraktiker/innen wird das Inkrakttreten der neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 26.2.2013 ebenfalls Veränderungen mit sich bringen. Die neuen Pflichten berühren u.a. die Bereiche: Behandlungsvertrag, Dokumentation der Behandlung, Einsichtnahme in die Patientenakte und Beweislastumkehr.

Externe Links:
Update 1.3.2013
Wikipedia: Patientenrechtegesetz
hinzugefügte Paragraphen im BGB - §§ 630a bis 630h
Bundesjustizministerium: Patientenrechte im Klartext
Update 4.12.2012
Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Update 23.5.2012
Patientenrechtegesetz vom Kabinett beschlossen Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Patientenrechtegesetz Bundesministerium für Gesundheit

Referentenentwurf als PDF zum Patientenrechtegesetz

Der mündige Patient vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Eckpunkte Patientenrechte in Deutschland des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium der Justiz

Quelle: Heilpraktiker-Online.com HP-Newsletter, Ausgabe: 2 Quartal 2012
Letztes Update ( Monday, 13 May 2013 )
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