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Die neue Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) Drucken
Beigesteuert von Stefan Burghardt   
Saturday, 01 March 2008
Am 16. Januar 2008 trat die neue Berufsordnung (BOH) für Heilpraktiker in Kraft. Die Berufsordnung regelt die ethischen Rahmenbedingungen des Berufstandes, stellt jedoch kein verbindliches Recht oder Gesetz dar.

Sie unterliegt den jeweiligen Satzungsbestimmungen der fünf großen bundesweiten Heilpraktiker-Berufs- und Fachverbände FDH, FH, FVDH, UDH und VDH. Die Neufassung der BOH erfolgte 2007 aufgrund von Änderungen bestehender rechtlicher Grundlagen und löst damit die Fassung aus dem Jahre 1992 ab.

Als vereinsinternes Recht besitzt die neue BOH für alle Mitglieder der o.g. Verbände entsprechende Gültigkeit, obgleich hieraus keine grundsätzliche und allgemeine Rechtsverbindlichkeit - weil Vereinsrecht - abgeleitet werden kann.

Externe Links:
Neue Berufsordnung (BOH) f. Heilpraktiker als PDF-Dokument, v. Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH)

Neue Berufsordnung (BOH) f. Heilpraktiker als WebSite d. Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH)

Quelle: Heilpraktiker-Online.com (R) Newsletter, Ausgabe: 03/2008
Letztes Update ( Saturday, 01 March 2008 )
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